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Fachbeiträge "Aufsicht im Museum / QEM"

Selfie-Stangen in der Ausstellung

Service- und Aufsichtskräfte durch klare Regeln unterstützen

Mit „Selfies“ dokumentieren Menschen, dass sie persönlich an einem bestimmten Ort oder Ereignis zugegen waren. Dass dies keine prinzipiell neue Form des Mitteilens oder `Markierens´ ist, zeigen z.B. die Studien des Archäologen Martin Langner über „Antike Graffitizeichnungen, ihre Motive, Gestaltung und Bedeutung“ (2001). Aber mit Blick auf das Massenphänomen und die weit verbreiteten Selfie-Stangen sollten Museen und andere Ausstellungsorte sich möglichst klar positionieren – auch um ihr Service- und Aufsichtspersonal zu entlasten.

Besucherservice benötigt durchsetzbare und begründbare Regeln

Selfie-Stangen können bis zu 100 Zentimeter und mehr ausgezogen werden, um sich z.B. vor einem größeren Hintergrund selbst zu fotografieren. Um möglichen Personen- und Sachschäden vorzubeugen, haben Einrichtungen wie das Museum of Modern Art in New York, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten oder das Jüdische Museum in Berlin inzwischen den Einsatz der Armverlängerung in ihren Räumen untersagt. Das New Yorker Metropolitan Museum begründet das Tabu mit der Wahrung der Persönlichkeitsrechte anderer Besucher. Während einige Einrichtungen das Verbot explizit in ihren Haus- bzw. Besucherordnung aufführen, argumentieren andere indirekt; so betrachten die Staatlichen Museen zu Berlin oder die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen die Stangen wie Stative als „sperrige und scharfkantige Gegenstände“ und verbieten ihre Verwendung in den Sammlungen. Diese klaren Positionen erleichtern es den Service- und Aufsichtskräften die Einhaltung zu überprüfen, bei Zuwiderhandlung einzuschreiten und im Zweifel vom Hausrecht Gebrauch zu machen.
Häuser, die sich ebenfalls an den sperrigen Hilfsmitteln stören, aber kein ausdrückliches Verbot erlassen wollen, sollten ihre Service- und Aufsichtskräfte nicht mit der Situation allein lassen. Vielmehr sollten Leitung, Kuratoren oder Sicherheitsbeauftragte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erläutern, auf welche Besonderheiten oder Risiken zu achten und wie konkret damit umzugehen ist. Nicht zuletzt, weil gute Erklärungen zu einem modernen, besucherorientierten Service gehören: Wenn Selfie-Stangen prinzipiell in die Schauräume mitgenommen werden dürfen, sollte jedwede Einschränkung ihres Einsatzes verständlich und nachvollziehbar begründet werden. Solch heikle und potenziell konfliktträchtige Situationen sollten Museen nicht der Erfahrung oder Tagesform ihrer Service- und Aufsichtskräfte überlassen.

Schnittstelle oder Konfliktstelle?

Selfie-Stangen werden in den unterschiedlichsten Ausführungen und Preisgruppen angeboten. Zu den Spitzenprodukten zählen Sticks mit Bluetooth-Modul und Fernauslöser, die in den Griff integriert und in der Regel mit Smartphones und Tablets kompatibel sind. Das auf Funktechnik basierende Verfahren kann aber Störungen bei anderen technischen Geräten auslösen, die von Besuchern mitgebracht oder vom Museum selbst bereitgestellt werden.

Berthold Schmitt, QEM - Qualifizierte Einbindung von Museumspersonal
www.aufsicht-im-museum.de

QEM - Qualifizierte Einbindung von Museumspersonal ist Förderer der Auszeichnung "Riegel - KulturBewahren"
(www.riegel-preis-kulturbewahren.de)

Dieser Beitrag wurde erstmals publiziert in "KulturBetrieb. Magazin für wirtschaftliche und innovative Lösungen in Museen, Bibliotheken und Archiven", zwei 2015, S. 62.

Zum Magazin: http://www.kulturbetrieb-magazin.de/fileadmin/user_upload/kulturbetrieb-magazin/magazin/KulturBetrieb-2015-Ausgabe-2-Mai.pdf