Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Fachbeiträge "Aufsicht im Museum / QEM"

Verbandkasten auffrischen!

Damit Erste Hilfe wirken kann

Erste Hilfe ist Bürgerpflicht – auch in Museen, Archiven und Bibliotheken. Da Erfolg und Güte der erforderlichen Maßnahmen häufig von den richtigen Hilfsmitteln abhängen, müssen z.B. Verbandkästen nicht nur unmittelbar griffbereit sein, sondern auch regelmäßig auf Vollständigkeit und Brauchbarkeit der Materialien geprüft werden.

Gesetzlich vorgeschrieben und medizinisch geboten

Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland die aktualisierte DIN 13164 für Kfz-Verbandkästen. Art und Menge des vorgeschriebenen Inhalts wurden den neuesten medizinischen Erkenntnissen angepasst. Alte Sets dürfen noch bis zum Erreichen des Verfallsdatums verwendet werden. Wer ohne taugliches Erste-Hilfe-Set angetroffen wird, muss ggf. mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Aber auch Unternehmen, d.h. auch Kulturbetriebe sind auf Grundlage von Arbeitsschutzgesetz und Sozialgesetzbuch VII verpflichtet, die Erste Hilfe zu organisieren. Welche „Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel“ dazu zählen, erläutert z.B. die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorgelegte Broschüre „Erste Hilfe im Betrieb“. Abschnitt 5.3 gibt Auskunft über die vorgeschriebenen Mittel, ihre Aufbewahrung und regelmäßige Kontrolle. Auch mit Blick auf das geltende Medizinproduktgesetz bedeutet dies: “Das Material muss nicht nur nach Verbrauch ergänzt und bei Unbrauchbarkeit (z.B. Heftpflaster) sowie nach Ablauf des Verfalldatums (z.B. steriles Verbandmaterial, Augenspülflüssigkeit) erneuert werden, sondern auch den anerkannten technischen, medizinischen und hygienischen Regeln entsprechen, d.h. dass altes Material, an dessen Stelle nach heutigen Erkenntnissen neue Mittel getreten sind, ersetzt werden muss.“

Erste Hilfe im Betrieb; DGUV Information 204-022 (bisher: BGI/GUV-I 509); hrsg. von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, Berlin 2013

Berthold Schmitt, QEM - Qualifizierte Einbindung von Museumspersonal
www.aufsicht-im-museum.de

QEM - Qualifizierte Einbindung von Museumspersonal ist Förderer der Auszeichnung "Riegel - KulturBewahren" (www.riegel-preis-kulturbewahren.de)

Dieser Beitrag wurde erstmals publiziert in "KulturBetrieb. Magazin für wirtschaftliche und innovative Lösungen in Museen, Bibliotheken und Archiven", drei 2015, S. 78.

Zum Magazin: www.kulturbetrieb-magazin.de/fileadmin/user_upload/kulturbetrieb-magazin/magazin/KulturBetrieb-2015-Ausgabe-3-August.pdf